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Jugendschutzgesetz

Ab dem 01. April 2016 gelten Änderungen im Jugendschutzgesetz, die insbesondere den Onlinehandel mit Tabakwaren betreffen und auch den Bestellprozess beeinflussen.

Mit diesem Stichtag sind wir laut §10 Absatz 3 des Jugendschutzgesetzes dazu verpflichtet, auf unserer Homepage deutlich zu kennzeichnen, dass ein Verkauf an Personen unter 18 Jahren nicht stattfindet. Zusätzlich bedarf es einer genauen Überprüfung der Volljährigkeit unserer Kunden. In der Begründung zur Gesetzesänderung heißt es dazu im Allgemeinen Teil, Abschnitt II:

»Zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen werden im JuSchG folgende Maßnahmen ergriffen: [...] Es wird sichergestellt, dass Tabakwaren sowie elektronische Zigaretten und elektronische Shishas auch über den Versandhandel nur an Erwachsene abgegeben werden.«

Zur Umsetzung der Altersprüfung online heißt es weiterhin in Abschnitt VI,5:

»Für den Online-Handel gibt es technische Mittel, wie zum Beispiel Prüfroutinen zur Feststellung der Volljährigkeit an Hand der Personalausweisnummer (so genannter Perso-Check) oder verifizierter Adressdaten (zum Beispiel Schufa-Q-Bit-Check).«

Jugendschutzbeauftragter

Barbara Habersaat


Tel: 041018050112

Fax: 0408050113

E-Mail: info@tabakland.de