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Obstbrände bestehen, wie der Name bereits vermuten lässt, aus Früchten. Meistens dienen Zwetschgen, Birnen oder Äpfel als Grundlage für die Destillation. Der gewonnene Schnaps muss einen Mindestalkoholgehalt von 37,5 Prozent aufweisen. Per definitionem ist immer nur eine Frucht als Basis zugelassen. Für Kirschbrand kommt demnach nur Kirsche infrage. Der Hersteller darf kein weiteres Obst hinzufügen. Klar zu unterscheiden ist der Obstbrand vom Obstgeist oder Obstwasser, bei dem die Früchte lediglich zur Aromatisierung des Schnapses dienen, sowie vom Obsttresterbrand. Dieser entsteht aus Trestern, also Traubenrückständen, und zumeist aus mehreren Obstsorten.